18.08.2021
SARS-CoV-2 erweitertes Hygienekonzept - Neufassung vom 18. August 2021
SkinWorks Praxis für Körperschmuck SARS-CoV-2 erweitertes Hygienekonzept Neufassung vom 18. August 2021
Aus aktuellem Anlass haben wir den Bereich Testpflicht ergänzt.
Wir haben unser umfangreiches Hygienekonzept um SARs-CoV-2 Pandemie- Maßnahmen erweitert. Bitte lest und beachtet unsere Hinweise sorgfältig und nehmt bitte Kontakt zu uns auf, wenn sich dadurch Fragen zu Eurem vereinbarten Termin ergeben. In unseren Räumen müssen geeignete FFP2 Masken oder OP-Masken getragen werden. Solltet Ihr keine Maske besitzen stellen wir euch gerne kostenpflichtig eine geeignete Maske zur Verfügung.
TESTPFLICHT
laut der aktuellen Corona Verordnung des Landes NRW dürfen ab Freitag, den 20. August nur noch Personen welche geimpft, genesen oder getestet sind unsere Räume betreten.
Alle anderen müssen einen bestätigten Corona Schnelltest vorlegen der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Die Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses über Eure COVID 19 Erkrankung, die mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate zurückliegt
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19.
Der Nachweis wird von uns dokumentiert.
BEGLEITPERSONEN
Bis auf weiteres sind leider keine Begleitpersonen erlaubt. Ausnahmen gelten bei Personen mit körperlichen Einschränkungen, die eine Begleitperson zwingend notwendig machen sowie bei Minderjährigen ab 14 Jahren, welche von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden dürfen. Alle Kinder unter 14 Jahren sowie Kleinkinder im Kinderwagen dürfen unsere Räume momentan nicht betreten.
TERMINE UND EINLASS
Termine können ausschließlich telefonisch vereinbart werden. Dies gilt für Piercings, Tätowierungen, Schmuckwechsel und Schmuckverkauf.
Spontane Besuche sind leider nicht möglich.
Der Zugang zu unseren Räumen wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt. Der für Euch eingeteilte Mitarbeiter empfängt Euch am Eingang und begleitet und betreut Euch während des gesamten Aufenthaltes bei uns.
Bitte führt alle persönlichen Gegenstände in einer Tasche mit Euch. Solltet Ihr während Eures Aufenthaltes euer Handy benutzen wollen sagt uns dies bitte und wir werden die notwendigen Hygienemaßnahmen durchführen.
Wir terminieren so, dass Begegnungen in den öffentlichen Bereichen möglichst ausgeschlossen sind. Sollte es dennoch zu einer Begegnung kommen denkt bitte an den Mindestabstand von 1,5 Metern!
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten! Auch wenn unsere Eingangstür zur Durchlüftung der Räume offensteht, wartet bitte draußen auf den angebrachten Bodenmarkierungen, bis wir Euch aufrufen.
Natürlich kann es immer zu Verzögerungen kommen, wenn außergewöhnlich Umstände eintreten, aber wir versuchen unsere Termine weitestgehend pünktlich einzuhalten. Um größere Menschenmengen vor unserem Geschäft zu vermeiden seid bitte pünktlich.
GEEIGNETE SCHUTZMASKEN
Der Gebrauch von Stoffmasken ist in unseren Räumlichkeiten untersagt. Ihr tragt bereits oder bekommt am Eingang von uns eine Maske, welche an die Schutzmaßnahmen angepasst wird, die Euer Termin vorgibt. Diese ist während der gesamten Dauer des Aufenthaltes zu tragen und nur auf Anweisung der Mitarbeiter abzusetzen oder bei längeren Aufenthalten auszutauschen. Bei Pausen während Eures Termins sowie bei Toilettengängen weisen Euch unsere Mitarbeiter auf die durchzuführenden Hygienischen Maßnahmen hin.
HANDDESINFEKTION
Im Eingangsbereich findet Ihr die Möglichkeit für eine hygienische Händedesinfektion und eine schriftliche Anleitung wie diese durchzuführen ist. Bitte legt Ringe und Schmuck an den Unterarmen vor Betreten unserer Räume ab und verstaut diese Dinge sicher in Eurer mitgebrachten Tasche.
Sollte Euch keine Tasche zur Verfügung stehen wird Euch eine von uns gestellt. Unsere Mitarbeiter unterstützen Euch bei der korrekten Durchführung der Händedesinfektion.
GETRÄNKE UND SNACKS
Weiterhin stehen Euch unter Einhaltung der geltenden Hygiene Regeln gekühlte Getränke sowie Kaffee und Tee zur Verfügung. Bitte sprich den für Dich zuständigen Mitarbeiter an, wenn Du etwas trinken möchtest. Das Mitbringen von Snacks und andere Speisen ist leider nicht erlaubt.
KÖRPERREGIONEN
Wir haben für jede Arbeit an jeder Körperstelle die passende Schutzausrüstung, um die Dienstleistung risikofrei durchführen zu können. Trotzdem lassen wir unseren Piercern; Tätowierern die Wahl, ob Sie diese ausführen möchten. Daher bitten wir bei der Terminvereinbarung um konkrete Angaben zu Deinen Wünschen bezüglich Piercings oder Tattoos. Bei Terminen für den Schmuckwechsel gebt bitte die Anzahl der Schmuckstücke an, die gewechselt bzw. neu gekauft werden sollen.
BERATUNGSGESPRÄCHE
Wenn möglich führen wir Beratungsgespräche kontaktlos über „social Media“ oder andere Kommunikationswege. Ist dies nicht möglich, müssen auch für Beratungen Termine vereinbart werden. Diese werden dann unter Einhaltung der Abstandsregel mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt.
VORUNTERSUCHUNGEN UND NACHSORGEN
Bei Piercings, welche eine anatomische Eignung der Körperstelle voraussetzt (z.B. Schlupf- oder Hohlwarzen oder Intimpiercings), ist ein Termin für die Voruntersuchung zu vereinbaren.
Selbstverständlich setzten wir voraus, dass Ihr nur Termine vereinbart, wenn Ihr Euch fit und gesund fühlt und in den letzten Tagen keinen Kontakt zu Erkrankten oder Risikopersonen gehabt habt.
DATENERFASSUNG ZUR VERFOLGUNG VON INFEKTIONSWEGEN
Zusätzlich zu unseren normalen Einwilligungserklärungen müssen wir Deine persönlichen Daten gesondert erfassen. Dies gilt auch für Personen, welche ausschließlich zum Schmuckwechsel oder zu Wahrnehmung anderer Termine unsere Räume betreten. Dieses Datenblatt dient im Infektionsfall zur Verfolgung der Infektionskette und wird nach vier Wochen Aufbewahrung sicher vernichtet. Alle erhobenen Daten unterliegen unserer Datenschutzgrundverordnung; diese liegt in unseren Räumen aus und kann jederzeit eingesehen werden. Personen mit einer ausgeheilten Covid19 Infektion müssen eine schriftliche Bestätigung vorlegen. Der Nachweis wird von uns dokumentiert.
NACHSORGE VON FREMDARBEITEN
Bei der Nachsorge von Piercings oder Tätowierungen, welche nicht bei uns gemacht worden sind, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 25,-.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Eure SkinWorker